Blacklist
Der englische Ausdruck „Blacklist“ kann mit dem deutschen Ausdruck „Schwarze Liste“ übersetzt werden. Im Bereich der Suchmaschinenoptimierung kommt es vor, dass Webseiten oder IPs, die wegen schwerwiegendem Spamming oder massiven Rechtsverstößen der Inhalte aus einem Suchindex ausgeschlossen worden sind, auf einer sog. Blacklist landen. Damit sind solche Webseiten dauerhaft und in vielen Fällen irreversibel aus dem Datenbestand der Suchmaschine gelöscht.
Manchmal verwendet Google länderspezifische Filter, um den Such-Index nach Begriffen, die jugendschutzgefährdend sind oder gegen geltendes Recht verstoßen, zu durchsuchen. Steht eine Webseite ohne plausiblen Grund auf der Blacklist, kann bei Google über den so genannten "Reinclusion Request" eine Wiederaufnahme beantragt werden. Daher sollten potentielle Blacklist-Begriffe von einer Webseite entfernt werden und über den "Reinclusion Request" mit Google Kontakt aufgenommen werden.










