Reconsideration Request
Dabei handelt es sich um einen Antrag auf die Wiederaufnahme einer Webseite in den Index einer Suchmaschine. Dies wird notwendig, wenn eine Webseite seitens der Suchmaschinenbetreiber abgestraft wird, entweder indem die Seite den PageRank 0 erhält, nachdem er vorher wesentlich höher war, oder aber indem die Seite direkt aus dem Index entfernt wird.
Die wichtigsten Ursachen dafür sind natürlich Spam-Maßnahmen, die von der Suchmaschine erkannt werden, wie beispielsweise Hidden Text sowie Weiterleitungen, oder aber Verlinkungen von oder zu als Spam erkannten Webseiten (Bad Neighbourhood). Manche Suchmaschinen bietet den Betreibern von solchen Webseiten allerdings eine Wiederaufnahme an, die aber zur Bedingung hat, dass ganz offen dargelegt wird, das alle die zu dieser Strafe geführten Sachverhalte vollständig entfernt wurden. Ebenso sollte man in seiner Email an Google&Co. einen vernünftigen Tonfall anschlagen, denn ein Rechtsanspruch auf Wiederaufnahme besteht nicht.
Wer bei Google abgestraft wurde, kann in diesem Fall eine Email mit dem Betreff Reinclusion Request an die Adresse webmaster[et]google[punkt]com schicken. Sofern es sich „nur“ um einen PageRank von 0 handelt, aufgrund kleinerer Spam-Vergehen, ist das nicht einmal notwendig, sofern man die Ursachen beseitigt. Denn nach einer gewissen Zeit wird Google die Bestrafung dann von selbst wieder aufheben. Ist die Webseite dagegen tatsächlich komplett aus dem Datenbestand entfernt worden, muss ein Reinclusion Request gestellt werden.










